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   OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07   

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https://dejure.org/2010,3281
OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07 (https://dejure.org/2010,3281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2010 - 12 LB 213/07 (https://dejure.org/2010,3281)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 12 LB 213/07 (https://dejure.org/2010,3281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verlängerung eines Bauvorbescheides für einen Schweinemaststall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 2 S. 1 NBauO; § 77 NBauO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Aufrechterhaltung und Verlängerung eines Bauvorbescheids als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 74 Abs. 2 S. 1; NBauO § 77
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Aufrechterhaltung und Verlängerung eines Bauvorbescheids als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlängerung vom immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Aufrechterhaltung und Verlängerung eines Bauvorbescheids als immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 916
  • DVBl 2010, 1321
  • DÖV 2010, 946
  • BauR 2010, 2093
  • BauR 2011, 564
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01

    Abstand; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Aufstellung; Bauleitplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Der Kläger wandte sich sodann im Wege eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 MN 3290/01) und im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens (1 KN 2406/01) jeweils ohne Erfolg gegen diesen Bebauungsplan.

    In seinem Urteil vom 17. Oktober 2002 (1 KN 2406/01) hat der 1. Senat des erkennenden Gerichts ausgeführt, der Bebauungsplan leide nicht an Abwägungsmängeln, die seine Wirksamkeit in Frage stellten.

    Dieser Konflikt dürfe "nicht auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen werden" (Nds. OVG, Urt. v. 16.10.2002 - 1 KN 2406/01 -).

    Das Urteil stehe auch in erkennbarem Widerspruch zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2002 (1 KN 2406/01).

    Der Beklagte müsse sein Ermessen unter verständiger Würdigung seiner - des Klägers - Rechtsposition und unter Berücksichtigung des Urteils des 1. Senats vom 16. Oktober 2002 (1 KN 2406/01) dahingehend ausüben, eine Überprüfung der materiellen Voraussetzungen über den von ihm vorgetragenen und gesteckten Rahmen hinaus zu seinen Lasten zu unterlassen.

    Zwar soll nach den Ausführungen des 1. Senats in seinem Urteil vom 16. Oktober 2002 (- 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5) der ca. 260 m südlich des Baugebiets gelegene landwirtschaftliche Betrieb +.

    Soweit das Verwaltungsgericht meint, im bauaufsichtlichen Verfahren dürfe kein anderes Prognosemodell verwandt werden als im Rahmen der Bauleitplanung und sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des 1. Senats vom 16. Oktober 2002 (a. a. O.) stützt, vermag der Senat dem ebenfalls nicht zu folgen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1987 - 11 A 1942/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides ist an die gleichen Voraussetzungen wie die Neuerteilung gebunden, weil die Verlängerung der Geltungsdauer in der Sache nichts anderes bedeutet als die Erteilung eines neuen Vorbescheides, wenn auch unter erleichterten Verfahrensbedingungen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987 - 11 A 1942/87 -, BRS 47 Nr. 140 = DÖV 1988, 842; Schmaltz, a. a. O., Rdn. 15; Kolbeck, a. a. O., S. 291; jew. m. w. N.).

    Mit Blick auf die Rechtsnatur der Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer ist mit der ganz überwiegenden Auffassung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde bzw. - sofern sich ein Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Verlängerung der Geltungsdauer anschließt - auf den der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; OVG Bremen, Urt. v. 14.3.1989 - 1 BA 39/88 -, BRS 49 Nr. 112; Kolbeck, a. a. O., S. 292 f; in diesem Sinne wohl auch der 1. Senat des Nds. OVG in seinem Urteil vom 6.1.1995, a. a. O.).

    Hat sich also etwa die Sach- oder Rechtslage geändert mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht mehr erteilt werden kann, hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Verlängerung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; Bay.VGH, Urt. v. 30.4.1993 - 1 B 91.2198 -, NVwZ 1994, 307).

    Damit wäre eine allein auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezogene Beurteilung, die hingegen an der aktuellen Rechtslage vorbeiginge, nicht zu rechtfertigen (vgl. insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.).

    Vielmehr hat der Bauherr ebenso wie auf die Erteilung eines Bauvorbescheides auch einen Rechtsanspruch auf die Verlängerung des Bauvorbescheides, wenn das Vorhaben in dem Umfang, in dem es zur Prüfung gestellt worden ist, dem nunmehr geltenden öffentlichen Baurecht entspricht (Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; Schmaltz, a. a. O., § 77 NBauO Rdn. 15, § 74 NBauO Rdn. 10; Kolbeck, a. a. O., S. 290).

    Darüber hinaus erstreckt sich das Ermessen auf die zu gewährende Fristlänge (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 457/93

    Bauvorbescheid; Anspruch auf Verlängerung; Einklang mit geltendem Baurecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Er hat damit der Überlegung Rechnung getragen, dass dem Bauherrn das mit der Dauer des Verlängerungsverfahrens verbundene Risiko des Fristablaufs nach Antragstellung nicht aufgebürdet werden darf, weil die Bearbeitungsdauer in den Verantwortungsbereich der Bauaufsichtsbehörde fällt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995 - 1 L 457/93 -, BRS 57 Nr. 194 = NVwZ-RR 1995, 246; Schmaltz, in: Große-Suchsdorf/Lindorff/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl., § 77 Rdn. 18).

    Die Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides ist an die gleichen Voraussetzungen wie die Neuerteilung gebunden, weil die Verlängerung der Geltungsdauer in der Sache nichts anderes bedeutet als die Erteilung eines neuen Vorbescheides, wenn auch unter erleichterten Verfahrensbedingungen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987 - 11 A 1942/87 -, BRS 47 Nr. 140 = DÖV 1988, 842; Schmaltz, a. a. O., Rdn. 15; Kolbeck, a. a. O., S. 291; jew. m. w. N.).

    Mit Blick auf die Rechtsnatur der Entscheidung über die Verlängerung der Geltungsdauer ist mit der ganz überwiegenden Auffassung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde bzw. - sofern sich ein Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Verlängerung der Geltungsdauer anschließt - auf den der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; OVG Bremen, Urt. v. 14.3.1989 - 1 BA 39/88 -, BRS 49 Nr. 112; Kolbeck, a. a. O., S. 292 f; in diesem Sinne wohl auch der 1. Senat des Nds. OVG in seinem Urteil vom 6.1.1995, a. a. O.).

    Vielmehr hat der Bauherr ebenso wie auf die Erteilung eines Bauvorbescheides auch einen Rechtsanspruch auf die Verlängerung des Bauvorbescheides, wenn das Vorhaben in dem Umfang, in dem es zur Prüfung gestellt worden ist, dem nunmehr geltenden öffentlichen Baurecht entspricht (Nds. OVG, Urt. v. 6.1.1995, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; Schmaltz, a. a. O., § 77 NBauO Rdn. 15, § 74 NBauO Rdn. 10; Kolbeck, a. a. O., S. 290).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Inhaltlich wird § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ausgefüllt durch § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 71.73 -, BVerwG 68, 58, 60 f; Roßnagel, in: GK-BImSchG, § 22 Rdn. 169).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sowohl die VDI-Richtlinie 3471 als auch die GIRL zwar als rechtlich nicht verbindliche Regelwerke bezeichnet, die keine Rechtsquellen darstellten, aber weiter ausgeführt, beide Regelwerke enthielten technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhten und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hätten (Beschl. v. 7.5.2007 - 4 B 5.07 -, BRS 71 Nr. 168, vgl. ferner Senat, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Inhaltlich wird § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ausgefüllt durch § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 71.73 -, BVerwG 68, 58, 60 f; Roßnagel, in: GK-BImSchG, § 22 Rdn. 169).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 4/07

    Anforderungen an einen sog. vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Daran änderte sich im Ergebnis auch dann nichts Entscheidendes, wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 26.4.2007 - 7 D 4/07.NE -, juris) im Bereich eines an den Außenbereich angrenzenden Wohngebietes die Bildung eines Zwischenwertes von 0, 13 und damit eines Wertes, der zwischen dem Immissionswert für Wohn- und Dorfgebiete - für letztere sieht die GIRL 2009 einen Immissionswert von 0, 15 vor - liegt, als zumutbar in Betracht ziehen würde.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LB 17/07

    Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Entscheidungshilfe bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sowohl die VDI-Richtlinie 3471 als auch die GIRL zwar als rechtlich nicht verbindliche Regelwerke bezeichnet, die keine Rechtsquellen darstellten, aber weiter ausgeführt, beide Regelwerke enthielten technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhten und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten hätten (Beschl. v. 7.5.2007 - 4 B 5.07 -, BRS 71 Nr. 168, vgl. ferner Senat, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris).
  • VG Kassel, 16.06.2004 - 2 E 1547/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Die Beurteilung, ob die Sach- und Rechtslage gleich geblieben ist und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides nach wie vor vorliegen oder ob sich die Sach- und Rechtslage inzwischen gegenüber der im Zeitpunkt der Bescheiderteilung geändert hat und damit die Voraussetzungen für die Erteilung des Bauvorbescheides weggefallen sind, soll allerdings nach einer vereinzelt gebliebenen Auffassung im Hinblick auf den Zeitraum der (ursprünglich) beantragten Geltungsverlängerung getroffen werden (so VG Kassel, Urt. v. 16.6.2004 - 2 E 1547/01 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.04.1993 - 1 B 91.2198
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07
    Hat sich also etwa die Sach- oder Rechtslage geändert mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht mehr erteilt werden kann, hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Verlängerung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987, a. a. O.; Bay.VGH, Urt. v. 30.4.1993 - 1 B 91.2198 -, NVwZ 1994, 307).
  • OVG Bremen, 14.03.1989 - 1 BA 39/88
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 LC 25/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Aufzuchtstalls für

    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Aufhebung einer Baugenehmigung unter der

    Der Bauherr hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Verlängerung einer Baugenehmigung, wenn das Vorhaben im Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht (OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 - NVwZ-RR 2010, 916; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.12.1987 - 11 A 1942/87 - BRS 47 Nr. 140).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2014 - 12 LA 45/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verlängerung der Frist bzgl.

    Es kann dahinstehen, ob für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten?) behördlichen Entscheidung oder - wenn sich, wie hier, ein Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Verlängerung der Geltungsdauer anschließt - auf den Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. zur Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids Urt. d. Sen. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, OVGE MüLü 53, 409, juris Rdn. 36 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 2 A 7/13

    Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohngebäudes bei Ausbruch aus einer

    Legt man zugrunde, dass die jeweiligen Verlängerungsbescheide kein neues Klagerecht des Nachbarn begründen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 1979 - XI B 1528/78 -, BRS 35 Nr. 202 = juris Rn. 51 ff.; zum Verhältnis Bauvorbescheid/Verlängerungsbescheid siehe auch OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 11 A 1942/87 -, BRS 47 Nr. 140; Nds. OVG, Urteil vom 22. Juni 2010 - 12 LB 213/07 -, BRS 76 Nr. 161 = juris Rn. 35 ff., m. w. N., kommt es für die hier in Rede stehende grundstücksbezogene Bindungswirkung des Bauvorbescheids auch gegenüber den Klägern maßgeblich auf den Ursprungsvorbescheid an.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Ist dies der Fall, dann hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Baugenehmigung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, BRS 76 Nr. 161 = juris Rn. 36 ff.; Burzynska/Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 71 Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

    Gleichwohl ist in einem Rechtsstreit über die Verlängerung des Vorbescheids durch die Widerspruchsbehörde nach der im jeweiligen Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Sach- und Rechtslage und im gerichtlichen Verfahren nach der im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (vgl. Senatsurt. v. 6. Juli 2015 - 1 A 730/12 -, juris Rn. 22; NdsOVG, Urt. v. 22. Juni 2010 - 12 LB 213/07 -, juris Rn. 36 m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Unter anderem dann jedoch, wenn die Abstände der TA Luft bzw. die der genannten VDI-Richtlinien nicht eingehalten werden und/oder schädliche Umwelteinwirkungen durch die kumulative Wirkung von verschiedenen Geruchsquellen zu befürchten sind, hat eine Sonderbeurteilung nach der GIRL zu erfolgen (vgl. Auslegungshinweis zu Nr. 1 der GIRL "Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich - Abstandsregelungen"; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 22.06.2010 - 12 LB 213/07 - juris).
  • VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12

    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der

    Scheiden die TA Luft und die VDI Richtlinie 3471 als Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen aus, so ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Sonderbeurteilung nach Maßgabe der GIRL zu erfolgen hat, die eine hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen gewährleistet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.06.2010 - 12 LB 213/07 -, juris; Beschluss vom 27.06.2007 - 12 LA 14/07 -, juris; Beschl. v. 27.06.2007 - 12 LA 14/07 -, juris).
  • VG Hannover, 14.01.2013 - 4 A 205/12

    Baugenehmigung; Biofilter; GIRL; Grenzwert; Rücksichtnahmegebot; Schweinemast;

    Scheiden die TA Luft und die VDI Richtlinie 3471 als Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen aus, so ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Sonderbeurteilung nach Maßgabe der GIRL zu erfolgen hat, die eine hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen gewährleistet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.06.2010 - 12 LB 213/07 -, juris; Beschluss vom 27.06.2007 - 12 LA 14/07 -, juris; Beschl. v. 27.06.2007 - 12 LA 14/07 -, juris).
  • VG Hannover, 23.11.2020 - 12 A 2899/17

    Akkumulierung; Beweiserhebung; Bioaerosole; Deposition; Drittschutz;

  • VG Hannover, 04.07.2012 - 12 B 2648/12

    Baugenehmigungsverfahren; GIRL; Verbesserung der Immissionssituation

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12

    Umfang eines Baugenehmigungsverfahrens; Neubeurteilung aller Belästigungen bei

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 ME 26/11

    Einschlägigkeit der Verein Deutscher Ingenieure Richtlinie (VDI-Richtlinien) 3471

  • VG Hannover, 04.04.2017 - 4 A 12981/14

    Baugenehmigung; Dorfgebiet; Gemengelage; Geruchsbelästigung; GIRL;

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